Viele Familien lassen bares Geld liegen, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen. Die Pflegeversicherung stellt mehrere Leistungen bereit, die sich – richtig kombiniert – für die 24-Stunden-Betreuung nutzen lassen. Hier die wichtigsten im Überblick.
Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder eine selbst organisierte Betreuung sichergestellt wird. Es ist die Basis der häuslichen Finanzierung und wird monatlich ausgezahlt.
Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist – etwa durch Krankheit, Urlaub oder schlicht die eigene Erholung. Dieser Baustein ist für die 24-Stunden-Pflege besonders wertvoll, weil er sich gezielt zur Finanzierung einer Ersatzbetreuung einsetzen lässt.
Wichtig und oft missverstanden: Man darf die Leistungen nicht einfach zu einer Bargeld-Summe addieren. Nur das Pflegegeld wird bar ausgezahlt – die übrigen Bausteine sind zweckgebunden und werden als Kostenerstattung gezahlt. Beispiel für Pflegegrad 3 (Beträge 2026):
| Baustein | Betrag 2026 | Wie es ankommt |
|---|---|---|
| Pflegegeld (Pflegegrad 3) | 599 € / Monat | Bar ausgezahlt, frei verwendbar |
| Verhinderungspflege (gemeinsamer Jahresbetrag mit Kurzzeitpflege) | 3.539 € / Jahr (≈ 295 € / Monat) | Keine Auszahlung – Kostenerstattung für die Betreuung |
Ja, die Verhinderungspflege lässt sich gezielt zur Finanzierung einer Ersatz- bzw. 24-Stunden-Betreuung einsetzen. Wir zeigen Ihnen, wie das in Ihrem Fall geht.
Pflegegeld und die Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2. Ab hier lässt sich die 24-Stunden-Betreuung sinnvoll mitfinanzieren.
Die Beträge werden regelmäßig angepasst und hängen vom Pflegegrad ab. Im kostenlosen Beratungsgespräch rechnen wir Ihre aktuellen Ansprüche konkret durch.
Erzählen Sie uns von Ihrer Situation – wir beraten Sie persönlich, kostenlos und unverbindlich.
Was den Preis bestimmt – und mit welchen Zuschüssen der Pflegekasse Sie die Kosten spürbar senken.
Recht & SicherheitWarum das Anstellungsmodell über Rechtssicherheit entscheidet – und wie Sie das Arbeitgeber-Risiko komplett vermeiden.
Pflegegrad & LeistungenVom Antrag bis zur Einstufung – klar erklärt, damit Sie schnell an die Leistungen kommen, die Ihnen zustehen.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien. Notwendige sind immer aktiv. Statistik-/Marketing-Dienste (z. B. Google Analytics, Google Ads, Meta) laden wir nur mit Ihrer Einwilligung. Mehr in der Datenschutzerklärung.