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Pflegegrad beantragen – so geht's

Vom Antrag bis zur Einstufung – klar erklärt, damit Sie schnell an die Leistungen kommen, die Ihnen zustehen.

Pflegegrad & Leistungen🕑 6 Min. Lesezeit

Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu fast allen Leistungen der Pflegeversicherung – vom Pflegegeld bis zur Verhinderungspflege. Ohne Pflegegrad kein Zuschuss. Deshalb lohnt es sich, den Antrag frühzeitig und gut vorbereitet zu stellen. So gehen Sie vor:

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse – sie ist an die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angegliedert. Ein Anruf oder eine kurze schriftliche Mitteilung genügt zunächst. Wichtig: Das Antragsdatum zählt, Leistungen werden rückwirkend ab Antragsmonat gewährt.

Tipp: Stellen Sie den Antrag lieber früher als später. Verschieben kostet bares Geld, denn rückwirkend wird nur ab Antragstellung gezahlt.

Schritt 2: Pflegetagebuch führen

Dokumentieren Sie über ein bis zwei Wochen, wobei die Person Unterstützung braucht: Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Umgang mit Krankheit, Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte. Dieses Pflegetagebuch ist Ihre beste Vorbereitung auf die Begutachtung.

Schritt 3: Begutachtung durch den MD

Der Medizinische Dienst (MD) – bei Privatversicherten Medicproof – meldet sich für einen Begutachtungstermin, meist zu Hause. Begutachtet werden sechs Lebensbereiche (Module), aus denen sich ein Punktwert und daraus der Pflegegrad ergibt.

  • Seien Sie beim Termin ehrlich – schildern Sie auch schlechte Tage, nicht nur gute.
  • Halten Sie Arztberichte, Medikamentenpläne und das Pflegetagebuch bereit.
  • Eine vertraute Person sollte beim Termin dabei sein.

Schritt 4: Bescheid und Einstufung

Nach der Begutachtung erhalten Sie den Bescheid mit dem Pflegegrad (1 bis 5). Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld und weitere Leistungen, die sich für die 24-Stunden-Betreuung nutzen lassen.

PflegegradBedeutung (vereinfacht)
1Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
2Erhebliche Beeinträchtigung – erste Geldleistungen
3Schwere Beeinträchtigung
4Schwerste Beeinträchtigung
5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Was tun bei zu niedriger Einstufung?

Fällt der Pflegegrad niedriger aus als erwartet, können Sie innerhalb der Frist Widerspruch einlegen. Ein gut geführtes Pflegetagebuch ist dabei Gold wert. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen – Widersprüche sind häufig erfolgreich.

Sobald der Pflegegrad steht, zeigen wir Ihnen im Ratgeber Verhinderungspflege & Zuschüsse, welche Töpfe Sie ausschöpfen können – und im Ratgeber Was kostet 24-Stunden-Pflege?, wie sich das auf die Kosten auswirkt.

Häufige Fragen

Geldleistungen wie das Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen vor allem Beratungsangebote zur Verfügung.

Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antrag entscheiden. Bei besonderer Dringlichkeit geht es schneller.

Sie können fristgerecht Widerspruch einlegen. Ein detailliertes Pflegetagebuch und ärztliche Unterlagen erhöhen die Erfolgschancen deutlich.

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