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Persönliches Budget: So finanzieren Sie Ihre Assistenz

Mit dem Persönlichen Budget entscheiden Sie selbst, wer Sie unterstützt und wie. So funktioniert die Finanzierung Ihrer Assistenz.

Finanzierung🕑 4 Min. Lesezeit
Persönliche Assistenz – Finanzierung

Wer auf Assistenz angewiesen ist, möchte sein Leben trotzdem selbst in der Hand behalten. Genau das ist die Idee des Persönlichen Budgets: Statt einer Sachleistung erhalten Sie einen Geldbetrag und organisieren Ihre Unterstützung selbstbestimmt.

Was ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget ist in § 29 SGB IX geregelt. Leistungen zur Teilhabe – zum Beispiel Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX – werden dabei nicht als fertige Dienstleistung erbracht, sondern als Geldleistung ausgezahlt. Damit „kaufen" Sie die Unterstützung ein, die Sie tatsächlich brauchen, und bestimmen selbst über Zeiten, Abläufe und die Person, die Sie assistiert.

Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich können Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Teilhabeleistungen haben, ein Persönliches Budget beantragen. Es kann auch trägerübergreifend sein, also Leistungen mehrerer Kostenträger bündeln (z. B. Eingliederungshilfe und Pflege).

So läuft die Beantragung

  • Antrag stellen beim zuständigen Leistungsträger (häufig der Träger der Eingliederungshilfe).
  • Bedarf ermitteln: In einem Gespräch wird festgestellt, welche Unterstützung Sie benötigen. Ergebnis ist eine Zielvereinbarung.
  • Budget erhalten und Assistenz organisieren: Sie setzen die Mittel ein – entweder als Arbeitgeber:in Ihrer Assistenzkräfte oder über einen Dienstleister.
Tipp: Die konkreten Beträge hängen vom individuell festgestellten Bedarf ab – pauschale Zahlen aus dem Internet helfen selten weiter. Wir rechnen Ihren Bedarf gemeinsam ehrlich durch.

Arbeitgebermodell oder Dienstleistungsmodell?

Mit dem Budget können Sie Ihre Assistenzkräfte selbst anstellen (Arbeitgebermodell) oder die Organisation einem Dienstleister überlassen (Dienstleistungsmodell). Beide Wege haben Vor- und Nachteile – mehr dazu im verlinkten Ratgeber.

Persönliches Budget vs. Sachleistung – was ist der Unterschied?

Beim klassischen Sachleistungsprinzip sucht der Kostenträger den Dienstleister aus und rechnet direkt mit ihm ab. Beim Persönlichen Budget bekommen Sie stattdessen einen Geldbetrag (oder Gutscheine) und **entscheiden selbst**, wer Sie wann und wie unterstützt. Das ist der Kern von Selbstbestimmung: Sie werden vom „Versorgten" zum Auftraggeber. Rechtsgrundlage ist § 29 SGB IX; das Budget ist trägerübergreifend, kann also Leistungen mehrerer Träger (Eingliederungshilfe, Pflege, Krankenkasse) in einer Summe bündeln.

So läuft der Weg zum Persönlichen Budget

Der Ablauf folgt in der Praxis fünf Schritten: (1) formloser Antrag beim zuständigen Träger, (2) Bedarfsermittlung – oft mit einem standardisierten Instrument, (3) Zielvereinbarung, in der Umfang, Ziele und Nachweispflichten festgehalten werden, (4) Bewilligungsbescheid, (5) Umsetzung und regelmäßige Überprüfung. Wichtig: Sie haben ein **Recht auf Beratung und Unterstützung** bei der Antragstellung, etwa durch die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Halten Sie Ihren Bedarf so konkret wie möglich fest – ein gut begründeter Bedarf ist der halbe Bescheid.

Häufige Fragen

Nein. Das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX) betrifft Teilhabe-/Assistenzleistungen. Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung (SGB XI). Beides kann sich aber ergänzen.

In der Regel ja – es gibt eine Zielvereinbarung und einen Verwendungsnachweis. Wir unterstützen Sie bei der Organisation.

Ja. Wir beraten kostenlos zur Finanzierung und begleiten Sie bei der Antragstellung.

Nein, es ist eine zweckgebundene Sozialleistung und kein Einkommen.

Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel können zurückgefordert werden – deshalb sind Nachweise wichtig.

In bestimmten Konstellationen ja, hier lohnt sich individuelle Beratung.

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