Wenn Ihre Assistenz über das Persönliche Budget finanziert wird, stellt sich die Frage: Wollen Sie Ihre Assistenzkräfte selbst anstellen oder die Organisation lieber abgeben? Beide Modelle sind zulässig – sie unterscheiden sich vor allem im Aufwand.
Im Arbeitgebermodell sind Sie selbst Arbeitgeber:in Ihrer Assistenzkräfte. Das bedeutet volle Kontrolle – Sie wählen Ihre Assistent:innen aus, legen Dienstpläne fest und bestimmen die Abläufe.
Im Dienstleistungsmodell übernimmt ein Anbieter die Anstellung und Organisation der Assistenzkräfte. Sie behalten die Entscheidung über Ihre Assistenz, sind aber nicht Arbeitgeber:in und müssen sich nicht um Abrechnung, Sozialversicherung und Vertretung kümmern.
Wer viel Wert auf direkte Personalauswahl legt und den organisatorischen Aufwand nicht scheut, ist im Arbeitgebermodell gut aufgehoben. Wer Unterstützung ohne Arbeitgeberpflichten möchte, wählt das Dienstleistungsmodell. Oft ist auch eine Kombination sinnvoll – wir beraten Sie individuell.
Im **Arbeitgebermodell** stellen Sie Ihre Assistenzkräfte selbst an: Sie führen ein, planen Dienste, zahlen Gehalt und tragen die Arbeitgeberpflichten. Das bietet maximale Selbstbestimmung, bedeutet aber auch Verantwortung (Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung). Im **Dienstleistungsmodell** übernimmt ein Assistenzdienst wie Feuerer diese Organisation für Sie – Sie behalten die Entscheidung über das „Wie", sind aber von Bürokratie und Arbeitgeberrisiko entlastet.
Viele Menschen starten aus gutem Grund im Dienstleistungsmodell: Es ist sofort einsatzbereit, Ausfälle werden vom Dienst aufgefangen, und es gibt keine Haftungsrisiken als Arbeitgeber. Das Arbeitgebermodell lohnt sich vor allem, wenn Sie ein festes, eingespieltes Team über Jahre selbst führen möchten und die administrative Last bewältigen können – oft mit Unterstützung eines Lohnbüros oder einer Assistenzgenossenschaft. Ein Wechsel zwischen den Modellen ist möglich; manche kombinieren auch beides.
Nein. Sie entscheiden weiterhin über Zeiten, Tätigkeiten und Abläufe – nur die Arbeitgeberpflichten liegen beim Dienstleister.
Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Sinnvoll ist, die Entscheidung im Beratungsgespräch anhand Ihrer Situation zu treffen.
Das hängt von Ihrem Wunsch nach Kontrolle vs. Entlastung ab. Wir zeigen Ihnen ehrlich die Vor- und Nachteile für Ihren Fall.
Im Dienstleistungsmodell der Dienst; im Arbeitgebermodell organisieren Sie die Vertretung selbst.
In der Praxis ja – entweder selbst oder über einen Dienstleister.
Wir klären Bedarf und Finanzierung – persönlich, ehrlich und unverbindlich.
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