Der Gedanke an Anträge und Behörden schreckt viele ab. Dabei ist der Weg zur persönlichen Assistenz gut strukturiert – und Sie müssen ihn nicht allein gehen. Hier der typische Ablauf.
Am Anfang steht die Frage: Wobei brauchen Sie Unterstützung, und in welchem Umfang? In einem kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihren Alltag – zu Hause, in Familie, Studium oder Beruf.
Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX laufen in der Regel über den Träger der Eingliederungshilfe. Bei Arbeitsassistenz ist oft zusätzlich das Integrations-/Inklusionsamt zuständig. Wir helfen Ihnen, den richtigen Ansprechpartner zu finden und den Antrag zu stellen.
Der Träger ermittelt Ihren individuellen Teilhabebedarf – meist in einem persönlichen Gespräch. Das Ergebnis fließt in einen Gesamt-/Teilhabeplan ein, der Art und Umfang der Assistenz festhält.
Sie entscheiden, wie die Assistenz umgesetzt wird – als Sachleistung über einen Dienst oder als Persönliches Budget, mit dem Sie selbst organisieren (Arbeitgeber- oder Dienstleistungsmodell).
Ist alles bewilligt, organisieren wir gemeinsam den Beginn. Auf Wunsch begleiten wir Sie über die gesamte Zeit mit einem festen Ansprechpartner.
(1) **Zuständigen Träger klären** – meist der örtliche oder überörtliche Träger der Eingliederungshilfe (z. B. LVR, LWL, Bezirk, KVJS). (2) **Formlosen Antrag stellen** – ein kurzes Schreiben genügt, das Datum sichert Ihre Ansprüche. (3) **Bedarf dokumentieren** – Tagesabläufe, konkrete Situationen, in denen Sie Unterstützung brauchen. (4) **Bedarfsermittlungsgespräch** wahrnehmen, gern mit einer Vertrauensperson. (5) **Bescheid prüfen** – bei Ablehnung oder zu geringem Umfang steht Ihnen der Widerspruch offen.
Beantragen Sie früh – der Träger muss innerhalb gesetzlicher Fristen entscheiden, und ein früher Antrag sichert den Leistungsbeginn. Nutzen Sie die **kostenlose EUTB-Beratung**. Formulieren Sie Ihren Bedarf aus der Ich-Perspektive und konkret („Zum Anziehen am Morgen benötige ich …") statt abstrakt. Und lassen Sie sich nicht in ein reines Pflegemodell drängen, wenn Ihr Ziel Teilhabe ist. Ein gut vorbereiteter Antrag verkürzt das Verfahren erheblich.
Das ist je nach Träger und Fall unterschiedlich. Eine gute Vorbereitung des Antrags beschleunigt das Verfahren – dabei unterstützen wir Sie.
Für Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX ist der Teilhabebedarf entscheidend, nicht der Pflegegrad. Ein Pflegegrad kann die Finanzierung ergänzen.
Ja. Wir beraten kostenlos und begleiten Sie bei Antrag, Bedarfsermittlung und Behördenkontakt.
Nichts – Antrag und Beratung (EUTB) sind kostenlos.
Es gelten gesetzliche Fristen; bei Fristüberschreitung gibt es Möglichkeiten, die Genehmigung geltend zu machen.
Innerhalb der Frist Widerspruch einlegen – oft mit Erfolg, wenn der Bedarf gut begründet ist.
Wir klären Bedarf und Finanzierung – persönlich, ehrlich und unverbindlich.
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