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Elternassistenz: Anspruch und Antrag

Eltern mit Behinderung haben ein Recht darauf, ihr Familienleben selbstbestimmt zu gestalten. So funktioniert Elternassistenz.

Familie🕑 3 Min. Lesezeit
Persönliche Assistenz – Familie

Elternassistenz unterstützt Eltern mit Behinderung dabei, ihr Kind selbst zu versorgen und zu begleiten. Wichtig: Die Erziehung und alle Entscheidungen bleiben bei den Eltern – die Assistenz hilft praktisch bei der Umsetzung.

Wer hat Anspruch?

Eltern mit körperlicher, Sinnes- oder anderer Behinderung, die im Familienalltag Unterstützung benötigen. Elternassistenz zählt zu den Assistenzleistungen der Teilhabe (§ 78 SGB IX).

Was übernimmt die Assistenz?

  • praktische Unterstützung bei der Versorgung des Kindes
  • Begleitung und Sicherheit im Alltag
  • Hilfe bei Wegen, Terminen und Organisation

Wie beantragen?

Der Antrag läuft in der Regel über den Träger der Eingliederungshilfe; auch das Persönliche Budget ist möglich. Wir unterstützen Sie bei Antrag und Bedarfsermittlung.

Selbstbestimmt Eltern sein: Elternassistenz soll Familien stärken – nicht ersetzen. Sie bleiben in Ihrer Elternrolle voll verantwortlich.

Elternassistenz – Eltern sein mit Behinderung

Elternassistenz unterstützt Eltern mit Behinderung bei der **Versorgung und Betreuung ihrer Kinder** – vom Wickeln über Anziehen bis zur Begleitung in Kita und Schule. Rechtlich ist sie Teil der Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe (§ 78 SGB IX). Man unterscheidet **assistierende Elternassistenz** (die Eltern geben Anleitung, die Kraft führt körperlich aus) von **begleiteter Elternschaft** (mit zusätzlichem pädagogischem Anteil).

Anspruch und Abgrenzung

Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob ein oder beide Elternteile eine Behinderung haben. Wichtig ist die Abgrenzung: Elternassistenz ersetzt nicht die Erziehungsverantwortung – die Eltern bleiben die Eltern, die Kraft handelt nach ihrer Anleitung. Weil hier mehrere Träger in Frage kommen können, lohnt sich frühe Beratung, am besten schon in der Schwangerschaft, damit die Assistenz ab Geburt bereitsteht.

Häufige Fragen

Nein. Erziehung und Entscheidungen bleiben vollständig bei den Eltern; die Assistenz unterstützt praktisch.

In der Regel über die Eingliederungshilfe oder das Persönliche Budget. Wir klären Ihren Anspruch kostenlos.

Schon rund um Geburt und Säuglingszeit ist Unterstützung möglich. Sprechen Sie uns frühzeitig an, damit alles rechtzeitig steht.

Am besten frühzeitig in der Schwangerschaft, damit sie ab Geburt steht.

Nein – die Erziehungsverantwortung bleibt bei den Eltern, die Assistenz unterstützt nur.

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Wir klären Bedarf und Finanzierung – persönlich, ehrlich und unverbindlich.

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