Arbeitsassistenz ist eine regelmäßige Unterstützung am Arbeitsplatz, damit schwerbehinderte Menschen ihre Tätigkeit ausüben können. Die eigentliche Arbeitsleistung erbringen Sie selbst – die Assistenz übernimmt unterstützende Handreichungen.
Für die Arbeitsassistenz ist häufig das Integrations- bzw. Inklusionsamt zuständig (im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben). Je nach Fall kommen auch andere Rehabilitationsträger in Betracht. Wir helfen, die richtige Stelle zu finden.
Arbeitsassistenz (§ 185 SGB IX i. V. m. den Teilhabeleistungen) ist eine **regelmäßige Unterstützung am Arbeitsplatz**, die Ihnen die Ausübung Ihres Berufs ermöglicht – z. B. Vorlesen, Assistenz bei manuellen Tätigkeiten oder Mobilität im Betrieb. Zuständig ist häufig das **Integrations-/Inklusionsamt**; bei bestimmten Konstellationen die Rehabilitationsträger. Wichtig: Arbeitsassistenz unterstützt Ihre eigene Arbeitsleistung, sie erledigt nicht die Arbeit an Ihrer Stelle.
Voraussetzung ist in der Regel eine anerkannte Schwerbehinderung (oder Gleichstellung) und ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bzw. eine konkrete Aussicht darauf. Der Antrag geht an das zuständige Amt, idealerweise vor Arbeitsbeginn. Auch Selbstständige können Arbeitsassistenz erhalten. Kombiniert mit anderen Leistungen (technische Hilfen, behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung) entsteht oft erst das Gesamtpaket, das dauerhafte Beschäftigung sichert.
Häufig das Integrations-/Inklusionsamt im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Die genaue Zuständigkeit klären wir mit Ihnen.
Nein. Sie erbringen die Arbeitsleistung selbst; die Assistenz unterstützt Sie dabei (z. B. Handreichungen, Kommunikation, Mobilität).
Für die Hochschule gibt es die Studienassistenz. Für die betriebliche Ausbildung gibt es je nach Fall eigene Unterstützungsformen – wir beraten Sie.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Nein, die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger, nicht der Arbeitgeber.
Wir klären Bedarf und Finanzierung – persönlich, ehrlich und unverbindlich.
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