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Arbeitsassistenz beantragen: Ablauf & Zuständigkeit

Mit Arbeitsassistenz können schwerbehinderte Menschen ihren Beruf selbstbestimmt ausüben. So läuft die Beantragung.

Beruf🕑 4 Min. Lesezeit
Persönliche Assistenz – Beruf

Arbeitsassistenz ist eine regelmäßige Unterstützung am Arbeitsplatz, damit schwerbehinderte Menschen ihre Tätigkeit ausüben können. Die eigentliche Arbeitsleistung erbringen Sie selbst – die Assistenz übernimmt unterstützende Handreichungen.

Wer ist zuständig?

Für die Arbeitsassistenz ist häufig das Integrations- bzw. Inklusionsamt zuständig (im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben). Je nach Fall kommen auch andere Rehabilitationsträger in Betracht. Wir helfen, die richtige Stelle zu finden.

Voraussetzungen

  • anerkannte Schwerbehinderung
  • regelmäßiger, nicht nur gelegentlicher Unterstützungsbedarf am Arbeitsplatz
  • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (in der Regel)

So beantragen Sie

  • Antrag beim zuständigen Amt stellen
  • Bedarf und Tätigkeit beschreiben
  • Bewilligung – anschließend Organisation der Assistenz
Gut zu wissen: Arbeitsassistenz lässt sich auch über das Persönliche Budget umsetzen. Wir beraten Sie, welcher Weg für Ihre Situation passt.

Arbeitsassistenz – Teilhabe am Arbeitsleben

Arbeitsassistenz (§ 185 SGB IX i. V. m. den Teilhabeleistungen) ist eine **regelmäßige Unterstützung am Arbeitsplatz**, die Ihnen die Ausübung Ihres Berufs ermöglicht – z. B. Vorlesen, Assistenz bei manuellen Tätigkeiten oder Mobilität im Betrieb. Zuständig ist häufig das **Integrations-/Inklusionsamt**; bei bestimmten Konstellationen die Rehabilitationsträger. Wichtig: Arbeitsassistenz unterstützt Ihre eigene Arbeitsleistung, sie erledigt nicht die Arbeit an Ihrer Stelle.

Voraussetzungen und Antrag

Voraussetzung ist in der Regel eine anerkannte Schwerbehinderung (oder Gleichstellung) und ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bzw. eine konkrete Aussicht darauf. Der Antrag geht an das zuständige Amt, idealerweise vor Arbeitsbeginn. Auch Selbstständige können Arbeitsassistenz erhalten. Kombiniert mit anderen Leistungen (technische Hilfen, behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung) entsteht oft erst das Gesamtpaket, das dauerhafte Beschäftigung sichert.

Häufige Fragen

Häufig das Integrations-/Inklusionsamt im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Die genaue Zuständigkeit klären wir mit Ihnen.

Nein. Sie erbringen die Arbeitsleistung selbst; die Assistenz unterstützt Sie dabei (z. B. Handreichungen, Kommunikation, Mobilität).

Für die Hochschule gibt es die Studienassistenz. Für die betriebliche Ausbildung gibt es je nach Fall eigene Unterstützungsformen – wir beraten Sie.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.

Nein, die Kosten trägt der zuständige Leistungsträger, nicht der Arbeitgeber.

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